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1. BImSchV- Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Am 22. März 2010 ist die die novellierte 1. BImSchVin Kraft getreten. Primäres Ziel der Verordnung ist die Reduzierung der Feinstaubemissionen aus Kleinfeuerungsanlagen und für feste Brennstoffe im Rahmen eines langangelegten Austauschplans. Dieses Ziel soll im Wesentlichen durch strengere Staubgrenzwerte und die Erweiterung des Geltungsbereichs auf Anlagen ab 4 kW Nennleistung (bisher 15 kW) erreicht werden. Den Verordnungstext können Sie nachfolgend als nicht druckfähige Leseversion herunterladen:
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