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Streuobst - eine Begriffsdefinition
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Streuobst - eine Begriffsdefinition. Der Begriff „Streuobst“ stammt ursprünglich aus dem Steuer- und Bewertungsrecht bzw. der Systematik für die Agrarstatistik. Er stellt eine Abgrenzung zu intensiveren Formen der Landwirtschaft dar. Es ist eine offene Pflanzung im Obstbau. Die Bäume stehen hier frei in unregelmäßigen Abständen oder höchstens in einzelnen Reihen. Es wird deshalb von Streupflanzung gesprochen. Auch Wege– und Ackerrainbepflanzungen gehören zur offenen Pflanzung; sie ist stets mit Unterkulturen gekoppelt, deren Bedeutung oft größer ist als die der Obstbäume. Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige Unternutzung als Dauergrünland. Daneben gibt es Streuobstäcker mit ackerbaulicher oder gärtnerischer Unternutzung, Streuobstalleen sowie sonstige linienförmige Anpflanzungen. Nach SCHMIDT und HEHN gelten für eine Streuobstwiese folgende Merkmale: Die Bewirtschaftung ist geprägt durch: eine Ansammlung hochstämmiger Obstbäume diese haben ein unterschiedliches Alter Es gibt unterschiedliche Arten und Sorten von Obstbäumen, vorrangig heimische Kernobstarten wie Apfel und Birne Die Fläche wird landwirtschaftlich mehrfach genutzt (Obsterzeugung am Baum und Nutzung des Unterwuchs als Mähwiese zur Heugewinnung beziehungsweise Viehweide) Es handelt sich um eine extensive und besonders umweltschonende Bewirtschaftung (kein Ersatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln und Mineraldüngern). Ein Streuobstbestand ist oftmals gekennzeichnet durch nicht regelmäßige (gradlinige) Reihen, sondern gestreute Lage der Obstbäume. Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Bei Vorhandensein nur eines Kriteriums ist die Bezeichnung „Streuobst“ nicht gerechtfertigt. Anderenfalls liegt unter Zugrundelegung der naturschutzfachlichen Kriterien keine Streuobstwiese und damit kein besonders schützenswerter Baumbestand vor. Streuobstdefinition gemäß EULLa-Förderprogramm in Rheinland-Pfalz Im Rahmen des Programmes „Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa)“ fördert das Land Rheinland-Pfalz auch die Neuanlage und Pflege von Streuobstanlagen (www.eler-eulle.rlp.de). Hier sind die Charakteristika einer Streuobstanlage unter anderem folgendermaßen spezifiziert: Bestehende Anlagen sollen eine Pflanzdichte von mindestens 15 und maximal 60 Bäumen je Hektar haben. In Ausnahmefällen sind auch 99 Bäume je Hektar zugelassen. Neuanlagen bestehen aus maximal 85 % einer Obstart. Es sind Hochstamm-Baumarten zu wählen. Die Stammhöhe beträgt hier mindestens 1,60 m. Der Baumabstand soll 15 m betragen, mindestens jedoch 10 m. Die Bäume sollen auf der Fläche gleichmäßig verteilt sein. Mindestens 1 Mal im Jahr soll gemäht, beweidet oder gemulcht werden, allerdings nicht vor dem 1. Juli. Literatur: DE HAAS, P.G. in Busch, W. (Hrsg), 1961: Betriebswirtschaftliche Begriffe im Gartenbau. Berlin und Hamburg. SCHMIDT, R. und M. HEHN, 2007: Die naturschutzrechtliche „Umnutzung“ von Kulturland am Beispiel Erwerbsobstanlage vs. Streuobstwiese im rheinland-pfälzischen Landesrecht. Agrar- und Umweltrecht 37, 357-359. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Sie stellen keine Rechtsauskunft dar. Autor: Martin Balmer, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz
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