Kindersicherung von Teichen

Auf Kinder üben Teiche eine starke Faszination aus. Berücksichtigt man zudem, dass bis zum Alter von etwa drei Jahren Kinder nicht in der Lage sind, selbst wenn sie mit dem Gesicht in nur handhohes Wasser fallen, sich daraus wieder zu befreien, sind Teiche eine lebensbedrohende Gefahrenquelle für Kinder.
In der Vergangenheit musste sich die Rechtssprechung leider schon öfters im Ertrinkensfall mit der Schuldfrage beschäftigen. Während man dabei früher ausschließlich den Eltern mangelnde Aufsichtspflicht unterstellte, beziehen jüngere Urteile auch die Teichbesitzer in die Schuldfrage mit ein. Es gehört demnach zur Pflicht des Teichbesitzers, solche Eventualitäten mit in die Realisierung der Teichpläne einzubeziehen und erkennbare Sicherheitsmaßnahmen nachzuweisen.

Zur Kindersicherung stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Um es vorweg zu sagen: Keine kann als rundum genügend oder gar als optimal bezeichnet werden. Jede einzelne Lösung ist mit Nachteilen behaftet.

Gittersicherungen
    Über die Teichfläche gelegte Gitter, die verhindern, dass Kinder überhaupt ins Wasser fallen können.
    Nachteil:
    - Hoher technischer Aufwand wegen Halterahmen.
    - Beschaffenheit des Gittermaterials bereitet Probleme
    • Verzinktes Metall: Ausscheidungen der Seerosen lösen Zink auf
    • Edelstahl: Wäre vom Gebrauchswert gut geeignet. Zusammen mit den Unterstützungsvorrichtungen jedoch unverhältnismäßig und deshalb zu teuer.
Zaun
    Dadurch, dass der Teich von einem Zaun umzäunt ist, können Kinder gar nicht erst an den Teich gelangen.
    Nachteil:
    - Immer noch hoher technischer Aufwand
    - Zaun braucht eine bestimmte Mindesthöhe, feste Verankerung und muss dicht sein
„SOS-Gerät“
    Das Gerät meldet starke Wellenbewegungen, wie sie erzeugt werden, wenn ein Kind ins Wasser fällt.
    Nachteil:
    - Gerät meldet jeden badenden Vogel
    - Man hört es nicht überall, z.B. wenn man sich im Keller befindet
    - Mittlerweile zwar mit Ankopplung an Smartphone möglich, man ist jedoch nicht immer zu Hause
    - Damit gaukelt das Gerät eine nicht vorhandene Sicherheit vor

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, der Gundstückshaftpflichtversicherung das Vorhandensein von Teich, Schwimmteich oder Wasserstelle mitzuteilen. Dem Grundstücksbesitzer obliegt, wie oben bereits beschrieben, die Verkehrssicherungspflicht. Daher sollten die erforderlichen Maßnahmen und deren Umfang (z. B. Zaunhöhe, Lattenabstand, Erfordernis an Zaun…) mit dem Versicherer abgestimmt werden, um den Versicherungsschutz sicherzustellen.


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