Deicherhöhung Sondernheim II [41313]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
 

Schlussfeststellung

Durch die Schlussfeststellung vom 08.11.2016 wird das Flurbereinigungsverfahren formal abgeschlossen.

Nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung tritt die Rechtsfolge ein, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, Widersprüchen nicht mehr gehört werden können und die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde erlischt.

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 11/14/2016
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
Übersichtskarte
unmaßstäblich

Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 08/15/2012
Anordnungsbeschluss 09/25/2012
Wahl des Vorstandes der TG 11/15/2012
Feststellung der Wertermittlung 09/18/2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 09/18/2014
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09/18/2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 11/12/2014
Berichtigung der öffentlichen Bücher 10/12/2016
Schlussfeststellung 12/20/2016
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 

Aktuell

    Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 08.11.2016

Archiv

    Einladung zur Aufklärungsversammlung
    vom 16.07.2012
    Flurbereinigungsbeschluss
    vom 25.09.2012
    Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
    vom 15.10.2012
    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 Flurbereinigungsgesetz
    vom 25.02.2013
    1. Änderungsbeschluss
    vom 22.05.2013
    Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans
    - öffentliche Bekanntmachung vom 13.08.2014
    Ausführungsanordnung und Überleitungsbestimmungen
    vom 08.10.2014
 
5. Kartenoben
 
    Gebietskarte
    Karte zur vorläufigen Anordnung gemäß § 36 FlurbG
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Peter Bumiller
Anschrift:
Kenneldeich 1, 76726 Sonderheim
Telefon:
07274 / 6308
Email:
info@kennelhof.de
sonstige Mitglieder:
Frey, Richard
Brodback, Bernhard
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Blankart, Markus
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Kintscher, Robert
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
7 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
19
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Germersheim
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung