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Die Gleichstellungbeauftragten am DLR |
Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein wichtiger Prozess, der darauf abzielt, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern in rechtlicher Hinsicht und im Hinblick auf ihr persönliches und berufliches Entfaltungspotential in einer Gesellschaft zu erreichen. Gleichstellung geht uns ALLE an!Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststellenleitung bei der Durchführung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) Rheinland-Pfalz zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern, z.B. Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Wir achten auf die Entwicklungen in den Dienststellen, weisen auf Ungleichbehandlungen hin und schaffen ein Bewusstsein für geschlechterspezifische Unterschiede. Es gibt nicht die Frauen oder die Männer, es gibt Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb der Geschlechter und zwischen den Geschlechtern. Weibliche Beschäftigte und Schülerinnen können sich in allen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Gleichstellungsthemen stehen, an uns wenden (ohne Einhaltung des Dienstweges!) Von der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten profitieren nicht nur die ratsuchenden Frauen und Männer, sondern alle Beschäftigten und die Schulgemeinschaft.
DLR Westerwald-Osteifel
Unsere Arbeit FÜR- und MIT-einander!Die Gleichstellungsbeauftragten setzen sich für die Kolleginnen und Kollegen und Schülerinnen und Schüler ein. Unsere Arbeit profitiert von eurer Unterstützung. Was erwarten wir von euch?
Reden alleine reicht nicht!Damit die Gleichstellung Realität wird, muss sich in den Köpfen und in den Taten der verantwortlich Handelnden etwas ändern. Deshalb erwarten wir als Gleichstellungsbeauftragte der DLRs auch von den Vorgesetzten, Führungs- und Lehrkräften:
Wozu noch Gleichstellung?In Deutschland ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann im Artikel 3 des Grundgesetzes seit 1958 festgeschrieben. Deutschland hat in vielen Bereichen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in den letzten Jahrzehnten Fortschritte gemacht, aber es gibt immer noch Defizite in der Gleichstellung. Zum Beispiel gibt es immer noch eine Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, und Frauen sind in Führungspositionen unterrepräsentiert. Auch gibt es immer noch Gewalt gegen Frauen, die sich verschiedenster Form zeigt und gegen die angegangen werden muss. Die Gleichstellung von Mann und Frau ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen hat. Das eine Ziel des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. Dabei meint „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung“ die Angleichung der tatsächlichen Situation von Frauen und Männern. Dies wird auch als „Gleichstellung“ bezeichnet. Das andere Ziel des LGG ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen Dienst. „Vereinbarkeit“ bedeutet, sich gleichzeitig Beruf und Familie widmen zu können. Eine berufliche Karriere soll auch für diejenigen Beschäftigten möglich sein, die familiäre Aufgaben haben wie Kindererziehung oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie soll für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst verbessert werden – ausdrücklich für beide Geschlechter. Gibt es einen Unterschied zwischen Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichstellung?Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und Gleichstellung sind drei Begriffe, die oft synonym verwendet werden, aber unterschiedliche Bedeutungen haben.
Beratungsstellen
Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung
Zum DownloadMai 2024 - Nehmen wir Gleich stellung |
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