Mit dem richtigen Strauchbeerenobstschnitt die Verrieselung eindämmen

Die Sorte `Jonkheer van Tets´ ist eine wertvolle, frühe Johannisbeersorte. Leider hat insbesondere diese Sorte einen gravierenden Nachteil: Sie neigt zur (teilweise starken) Verrieselung der Fruchtstände. Wie lässt sich diese Verrieselung, die auch bei anderen Johannisbeersorten vorkommt, vermeiden bzw. vermindern? Leider gibt es keine Wundermittel, die hier wirken. Die effektivste Methode ist ein strenger Schnitt. Die beste Fruchtqualität reift an einjährigen Trieben. Mehrjähriges Fruchtholz produziert kleinere Früchte und einen höheren Anteil verrieselter Fruchtstände. Ziel eines angemessenen Schnitts beim Strauchbeerenobst ist:

1. Entfernen des zwei- und mehrjährigen Holzes
2. Entfernen des ungeeigneten einjährigen Holzes.

optimale Fruchtholzlänge für die Sorte Jonkheer v. Tets:
Entfernen des zwei- und mehrjährigen Holzes:
Abgetragenes Holz wird herausgeschnitten. Wichtig ist auch das Entfernen von sogenannten Bukettknospen,. die sich an alten Trieben befinden. Die hier entstehenden Fruchtstände sind kürzer und tragen kleinere Einzelbeeren, verrieseln stärker und lassen sich durch das dichte Wachstum schwer pflücken. Im optimalen Fall sollten entsprechende Tribe ganz herausgeschnitten werden.

Entfernen ungeeigneten einjährigen Holzes:
Die Auswahl geeigneten Fruchtholzes ist sortenabhängig. Die ideale Länge beträgt für
- Jonkheer van Tets: 10 – 15 cm
- Rovada, Rolan, Rote Triumph, Achilles, Xenia: etwa 30 cm

Zu starkes, überzähliges einjähriges Fruchtholz wird so entfernt, dass insgesamt 9 – 10 gleichmäßig angeordnete Fruchthölzer verbleiben.

Fruchtkörper der Rotpustelkrankheit an roter Johannisbeere. Im Hintergrund ist zu erkennen, dass die Mittelachse ebenfalls befallen ist. Je nach Position müssen so große Teile der Pflanze oder die ganze Pflanze entfernt werden und außerhalb der Anlage entsorgt werden! Der Pilz sporuliert auf dem abgestorbenen Gewebe weiter.
Optimal wäre eine Sammlung befallener Äste und die anschließende Verbrennung. Bitte beachten Sie dazu entsprechende Vorgaben ihrer Kommunalverwaltung.


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