Genehmigungen nach § 22,2 PflSchG für Rheinland-Pfalz für 2024 | ||||||||
Genehmigungen nach § 22,2 PflSchG für Rheinland-Pfalz für 2024 Für diese und ggf. nächste Saison können Anträge zu folgenden Indikationen gestellt werden:
Obstanbauern, die eine oder mehrere der aufgeführten Indikationen nutzen wollen, sollten umgehend einen Antrag dazu stellen. Ohne Genehmigung dürfen diese Indikationen nicht genutzt werden. Eine Anwendung darf erst erfolgen, wenn Ihnen die Genehmigung von der ADD zugestellt wurde. Nachfolgende Genehmigung aus dem letzten Jahr hat in dieser Saison noch Gültigkeit wenn die einzelbetriebliche Genehmigung (s. Genehmigungsbescheid) noch nicht ausgelaufen ist. Es kann aber auch noch ein neuer Antrag zu der Indikation gestellt werden.
Bitte den Genehmigungsantrag (s. pdf- Datei) vollständig ausgefüllt und unterschrieben senden an: Elke Immik, DLR Rheinpfalz, Wormser Straße 111, 55276 Oppenheim oder per Fax an 0671-92896-501 (z.Hd. E. Immik) oder per E-Mail an: elke.immik@dlr.rlp.de Die eingehenden Anträge werden dort gebündelt und an die ADD weitergeleitet. Jeder einzelne Obstanbauer erhält nach Genehmigung einen Bescheid. Die Grundgebühr (1 Indikation) für 22.2-Folgegenehmigungen hat sich erhöht und beträgt z.Zt. 70 €. Die Gebühr erhöht sich für jede weitere Indikation um 10 €. |
Antrag_2024.pdf | |||||||||||||
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