Gemeinschaftliche Anlagen

Gemeinschaftliche Anlagen sind alle Anlagen, die dem gemeinschaftlichen Interesse der Teilnehmer dienen, insbesondere die Wege, das Gewässernetz und landschaftspflegerische Anlagen.
Dies sind beispielsweise ländliche Erschließungs- und Verbindungswege, Fußwege, Radwege, Entwässerungsgräben, Rückhaltebecken, Retentionsräume, Erosionsschutzanlagen, Einzel-, Reihen- und Gehölzpflanzungen.
Art und Umfang der gemeinschaftlichen Anlagen, die im Bodenordnungsverfahren neu hergestellt, verändert oder aufgehoben werden, bestimmt der Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan oder der Ausbauplan.
Die gemeinschaftlichen Anlagen der Teilnehmergemeinschaft werden am Ende des Verfahrens in der Regel ins Eigentum und in die Unterhaltspflicht der Gemeinde übertragen.