Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren BZV

Das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren dient der raschen Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft und/oder zur Durchführung notwendiger Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Es kann durchgeführt werden, wenn die Anlage eines neuen Wegenetzes und sonstige größere Maßnahmen im Rahmen der ländlichen Entwicklung nicht erforderlich ist.
Nach Möglichkeit werden ganze Flurstücke getauscht und die Landabfindung mit den Teilnehmern freiwillig vereinbart.
Auf Vermessungsarbeiten wird weitgehend verzichtet.
Die Wertermittlung wird vereinfacht vorgenommen.