Freiwilliger Nutzungstausch

Zur Verbesserung der Bewirtschaftungsstrukturen können in dem auf freiwilliger Basis und kostengünstig ablaufenden Freiwilligen Nutzungstausch ohne Änderung der Eigentumsverhältnisse größere Bewirtschaftungsflächen gebildet und die langfristige Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie kleinere Maßnahmen gefördert werden.
Es gibt verschiedene Formen des Nutzungstausches
  • Nutzungstausch zur Unterstützung und Förderung der Landbewirtschaftung
  • Kombination von Nutzungstausch mit einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
  • Nutzungstausch als vorgezogene Maßnahme vor einem Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz.

Grundsätze der Planung:
  • Eigentums- und Pachtflächen werden bei der Planung gleichbehandelt
  • Es erfolgt ein Nutzungstausch ganzer Flurstücke
  • Eine Wertermittlung ist nicht vorgesehen
  • Der Nutzungsplan ist im Entwurf zu erstellen und in endgültiger Fassung zwischen allen Beteiligten zu vereinbaren.
Nutzungstauschverfahren gelten neben den Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsverfahren als Bodenordnungsverfahren, sofern die Verfahren von der Flurbereinigungsbehörde oder einem zugelassenen Helfer durchgeführt werden und die Ergebnisse der Verfahren in einem Tauschplan bzw. in einer schriftliche Vereinbarung zwischen den am Tausch Beteiligten ("Nutzungstauschplan") festgehalten werden.
Die Durchführung ist für die Beteiligten kostenlos.