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Becherbach OT Roth [00884]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
mit Dienstsitz:
Simmern
letzte Aktualisierung:
11/26/2009
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück in Simmern
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
2. Ziele des Verfahrens
oben
Durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren werden Maßnahmen der Landentwicklung ermöglicht und ausgeführt, wodurch ein Teil der im Dorferneuerungskonzept geplanten Maßnahmen verwirklicht werden.
Innerörtliche Teilbereiche der Straßen stehen nicht im Eigentum des jeweiligen Baulastträgers. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren soll die eigentumsrechtliche Übertragung auf das Land Rheinland-Pfalz, den Landkreis Bad Kreuznach und die Ortsgemeinde erfolgen.
Der Neuanlage und Reaktivierung von Fußwegen kommt insbesondere zur Stärkung der Fremdenverkehrsfunktion der Ortsgemeinde Becherbach große Bedeutung zu.
Mit Hilfe von bodenordnerischen Maßnahmen im Flurbereinigungsgebiet wird die Verbesserung der innerörtlichen Verkehrserschließung unterstützt.
Die Grenz- und Eigentumsverhältnisse im Ortsteil Roth sind oftmals unklar. Auch sind in der alten Ortslage baurechtliche Missstände vorhanden.
Diese Überbauten (§ 912 BGB) sind eine stete Quelle nachbarrechtlicher Streitigkeiten und erschweren vielfach die sinnvolle Umnutzung ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude. Die Beseitigung der Überbauten kann im Zuge von Grenzregulierungen im Rahmen der vereinfachten Flurbereinigung erfolgen.
In Becherbach Ortsteil Roth wurde von 1957 bis 1959 ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren für die gesamte Gemarkung mit Ausnahme der Ortslage durchgeführt.
Das Liegenschaftskataster der Ortslage basiert heute noch weitestgehend auf der Messung aus dem Jahr 1841; die Qualität der Stückvermessung ist nicht einwandfrei.
Mit Hilfe der Bodenordnung sollen die unklaren Grenz- und Eigentumsverhältnisse im Flurbereinigungsgebiet geregelt werden.
Damit wird sowohl ein im Interesse der Grundstückseigentümer als auch ein im öffentlichen Interesse liegendes einwandfreies, nach modernen Gesichtspunkten aufgebautes Liegenschaftskataster geschaffen.
Darüber hinaus sind im Flurbereinigungsgebiet als Maßnahmen der Landentwicklung Maßnahmen der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes vorgesehen.
Insbesondere soll das Programm der Landesregierung 'ökologisch standortgerechte Landnutzung, Renaturierung von Bachauen und Schaffung natürlicher Retentions-maßnahmen zum Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Nahe' (Naheprogramm) mit Hilfe bodenordnerischer Maßnahmen gefördert werden.
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
21.02.2000
Anordnungsbeschluss
22.02.2000
Wahl des
Vorstandes
der
TG
13.04.2000
Feststellung der
Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
15.10.2002
Planwunschtermin
10.05.2004
Allgemeiner
Besitzübergang
27.07.2004
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
27.07.2004
Eintritt des neuen Rechtszustandes
20.12.2004
Berichtigung der öffentlichen Bücher
15.06.2005
Schlussfeststellung
12.11.2009
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Schlussfeststellung des Verfahrens
vom 12.11.2009
5. Karten
oben
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitz der TG:
Hartmann Paul
Anschrift:
Fichtenhof 348, 67827 Becherbach-Ortsteil Roth-
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Wilfried Fett
Holger Mehler
Dirk Ekat
Gerhard Kölsch
Harald Schneider
7. Mitarbeiter des
DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
in
Simmern
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
Schloßplatz 10, 55469 Simmern
Email:
Landentwicklung-RNH@dlr.rlp.de
Gruppenleitung:
Platen, Christoph
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Hadlok, Michael
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Porz, Bernd
Sachgebietsleitung Landespflege:
Buff, Jörg
Sachgebietsleitung Bau:
Bernd, Daniel
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
42
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
221
Kosten:
82.100,00
Euro
Finanzierung:
80 % Zuschüsse
20 % Eigenleistungen
beteiligte Gemeinden:
9. Verfahrensbilder
oben
www.landentwicklung.rlp.de
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl
Antrag auf Grenzanzeige der neuen Flurstückel