Rundschreiben 6/2003
Zeitplan QS für Obst und Gemüse steht
Ziel: 2004 erste QS-Ware Obst und Gemüse auf dem Markt
Die Arbeitsgruppe Obst und Gemüse (O+G) der QS-GmbH, die sich zusammensetzt aus Vertretern der Erzeuger, der Erzeugerorganisationen, des Fruchthandels und des Lebensmitteleinzelhandels, hat mit der QS Qualität und Sicherheit GmbH einen Zeitplan zur Erstellung des QS-Systems Obst und Gemüse festgelegt.
Der Weg für die Aufnahme von Obst und Gemüse in das stufenübergreifende QS-System geht nach Aussage der QS-GmbH stetig voran. Am 01. Juli 2003 wurden die Inhalte der Charta O+G von der Arbeitsgruppe O+G einvernehmlich beschlossen. Damit haben sich alle Beteiligten dem Ziel – 2004 die erste QS-Ware im Bereich Obst und Gemüse zu liefern – einen großen Schritt genähert.
Der Zeitplan für die Umsetzung von O+G in das QS-System:
Ø August 2003
Einbringung der Charta O+G als Empfehlung der Arbeitsgruppe O+G in die Gesellschafterversammlung – Verabschiedung der Charta durch die Gesellschafter.
Ø August 2003
Prüfung und Beschluss des Leitfadens für die Stufe I (Produktion) durch die Arbeitsgruppe O+G.
Ø 08. August 2003
Vorstellung des Konzeptes der QS-Charta O+G auf der Prognosfruit 2003 in Köln.
Ø Anfang September
Erstellung der Leitfadenentwürfe der Stufen II (Großhandel) und III (Lebensmitteleinzelhandel).
Ø September 2003
Diskussion der Leitfadenentwürfe der Stufen II und III.
Ø Ende Oktober 2003
Vorlage des QS-Systemhandbuches O+G
Ø Ziel des vorliegenden Zeitplanes ist es, im Jahr 2004 die erste QS-Ware aus den Bereichen Obst und Gemüse für den Markt verfügbar zu machen.
Die beteiligten Wirtschaftsstufen dieses Produktbereiches erarbeiten und beschließen dabei für jede Stufe einvernehmlich Charta, Leitfäden und Checklisten. Die Arbeitsgruppe ist besetzt mit Vertretern des Bundesausschusses Obst und Gemüse (BOG), der Bundesvereinigung der Erzeugergemeinschaften Obst und Gemüse e.V. (BVEO), des Bundesverbandes Deutscher Fruchthandelsunternehmen e.V. (BVF), des Deutschen Fruchthandelsverbandes e.V. (DFHV), für den Lebensmitteleinzelhandel Vertreter der Handelsvereinigung für Marktwirtschaft e.V. (HfM) aus den Häusern Edeka, Rewe und Tengelmann sowie in beratender Funktion ein Vertreter der CMA.
Wie sieht die QS-Charta für die Stufen Erzeugung, Fruchthandel und LEH aus?
QS Charta Obst und Gemüse
Die folgende Charta ist Grundlage des QS-Systems Obst und Gemüse. Sie wurde von den beteiligten Wirtschaftsstufen dieses Produktbereiches einvernehmlich beschlossen. Die Charta beinhaltet als Mindestanforderung für alle Stufen die Einhaltung der einschlägigen lebensmittel- und kennzeichnungsrechtlichen Anforderungen für das Erzeuger- und das Bestimmungsland.
Stufe I – Produktion auf Erzeugerebene
1. Optimierung der Maßnahmen zum Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatz
2. Sicherstellung einer sachkundigen Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
3. Dokumentation aller Pflanzenschutz- und Düngemaßnahmen einschließlich Nacherntebehandlungen je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit
4. Dokumentation aller betrieblichen Zukäufe
5. Dokumentation der betrieblichen Hygienemaßnahmen
6. bei Einlagerung kühlpflichtiger Ware: dokumentierte Temperaturführung
7. Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit auf den Schlag oder Erzeugerbetrieb
8. Teilnahme an Beratungsangeboten der amtlichen Pflanzenschutzdienste, Beratungsringe oder anderer qualifizierter Berater
9. Einhaltung der zulässigen Höchstmengen an Pflanzenschutz- und Düngemitteln des jeweiligen Bestimmungslandes
10. Untersuchungen von Erzeugnissen auf Rückstände gemäß den Grenzwerten des Produktions- und Bestimmungslandes
11. Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit des Verpackungsmaterials
Stufe II – Fruchthandel (Genossenschaften, Centralmarkt u.a.)
12. Dokumentation aller Wareneingänge und Warenausgänge
13. Einhaltung angemessener Lager- und Transportbedingungen
14. Dokumentierte Temperaturführung bei kühlpflichtiger Ware
15. Dokumentation der betrieblichen Hygiene- und Qualitätssicherungsmaßnahmen
16. Teilnahme an einem von QS zugelassenen Rückstandsmonitoringsystem
17. Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Produkte bis zum Erzeuger oder einer Erzeugergruppe
18. Dokumentation des Einsatzes von Nacherntebehandlungsmitteln
19. Nachweis der Teilnahme an Schulungen zur Warenkunde, Deklaration, Kennzeichnung
20. Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit des Verpackungsmaterials
Stufe III – Lebensmitteleinzelhandel (LEH)
21. Dokumentation der Wareneingänge
22. Regelmäßige Warenpflege zur Frische- und Qualitätserhaltung
23. Einhaltung angemessener Lager- und Transportbedingungen
24. Dokumentierte Temperaturführung bei kühlpflichtigen Waren
25. Nachweis der Teilnahme an Schulungen zur Warenkunde, Deklaration, Kennzeichnung
26. Sicherstellung eines Rückstandsmonitorings
27. Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
28. Umsetzung der korrekten Kennzeichnung für den Verbraucher (Art, Ursprung, Nacherntebehandlung)
29. Nachweis der einwandfreien Beschaffenheit des Verpackungsmaterials
Das bereits seit 2 Jahren durchgeführte Pilotprojekt mit den Erzeugern der VOG Ingelheim zeigte die Praktikabilität des Systems auf. Mit diesen gewonnen Erfahrungen können wir dem Start des offiziellen QS-Systems positiv gegenüber stehen. Die AGIO wird Sie als Obstbaubetrieb auch in Zukunft begleiten, um eine erfolgreiche Teilnahme an dem Qualitätssicherungssystem zu gewährleisten.
IP-Kontrollen 2003
Die diesjährigen Betriebskontrollen sind weitestgehend abgeschlossen. Insgesamt wurden in diesem Jahr 232 Betriebe im Rahmen der Vor-Ort Kontrollen überprüft.
Von der kontrolliert Integrierten Produktion mussten im Jahr 2003 lediglich 2 Betriebe aus folgenden Gründen ausgeschlossen werden:
· Die Durchführung der Betriebskontrolle wurde von einem Betrieb gänzlich verweigert
· Aufgrund des Einsatzes eines im Obstbau nicht zugelassenen Herbizides wurde ein Betrieb ausgeschlossen
Zwei weitere Betriebe, die sich neu zum kontrolliert Integrierten Anbau angemeldet hatten, haben aus internen Gründen keine Dokumentation über den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln vorlegen können. Diese Betriebe können folglich noch nicht anerkannt werden, eine Anerkennung ist allerdings für das folgende Jahr anvisiert und wird entsprechend durch die AGIO unterstützt.
Qualitätssicherungssystem - Kontrollen 2003
Insgesamt haben sich in diesem Jahr 121 Betriebe aus Rheinland-Pfalz an der Umsetzung des Qualitätssicherungssystems beteiligt. Neben den 113 Anlieferern der VOG Ingelheim haben sich in diesem Jahr weitere 8 Betriebe der VOG Weisenheim diesem System angeschlossen.
Zu den Ergebnissen des Pilotprojektes Qualitätssicherungssystem im rheinland-pfälzischen Obstbau wird im nächsten Rundschreiben ausführlich berichtet.
Ende der Zulassung bestimmter Pflanzenschutzmittel
Zum Ende des Jahres 2003 verlieren wieder einige Pflanzenschutzmittel Ihre Zulassung. Offen bleibt, ob für diese Präparate eine direkte Wiederzulassung erteilt wird. Allerdings dürfen die aufgeführten Pflanzenschutzmittel auch nach Auslaufen der regulären Zulassung innerhalb einer zweijährigen Frist noch aufgebraucht werden. Betroffen sind u.a.:
· Netzschwefel-Präparate (Sufran Jet, Kumulus, WG, Asulfa Jet, Stulln u.a.)
· Omnex (Penconazol) – als Ersatz steht das Präparat Topas (Penconazol) für die Bekämpfung des Mehltaus zur Verfügung
· Dithane Neo Tec und Dithane Ultra WG (Mancozeb)
· Polyram WG (Metiram)
· Metasystox R und Metasystox R Spezial – beachten sie bitte das diese beiden Präparate nur vor und unmittelbar nach der Blüte aufgrund der Herabsetzung der Höchstmenge eingesetzt werden dürfen
· Round up (Glyphosat) – weitere Glyphosat haltige Präparate auf dem Markt, beachten Sie bitte, dass im Steinobst lediglich Round up Ultra eingesetzt werden darf
· Ratron Schermaus Riegel
· Mäuse Giftweizen
Erfolgt keine Wiederzulassung der oben erwähnten Präparate, so dürfen weitere erteilte einzelbetriebliche Genehmigungen nach §18b ab dem Jahr 2004 nicht weiter angewandt werden.
Für bestimmte Präparate ist es angebracht, sich einen gewissen Vorrat zuzulegen, da ab dem 01.01.2004 diese Präparate nicht mehr vertrieben werden dürfen. Insbesondere seien hier die Netzschwefel- Präparate erwähnt.
Akustische Vogelabwehr
Geräte zur akustischen Starenabwehr, die zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohner führen können, bedürfen gemäß Landesimmissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz einer behördlichen Erlaubnis. Für Geräte, deren kürzeste Entfernung zur nächsten Wohnbebauung über 1.000 m beträgt, ist im Regelfall keine Erlaubnis erforderlich, da von ihnen wegen der großen Entfernung keine erhebliche Belästigung ausgehen dürfte.
Für Geräte, deren Standort weniger als 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung liegt, ist eine Erlaubnis erforderlich. Winzer, Winzervereine und Ortsgemeinden, die solche Anlagen selbst betreiben wollen, beantragen die Erlaubnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit Hilfe eines einseitigen Antragsformulars.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn - abhängig von der Schusshäufigkeit und der Art der Wohnbebauung sowie ggf. unter Berücksichtigung besonderer Geländeverhältnisse - bestimmte Mindestabstände eingehalten werden. Diese wurden auf Landesebene kürzlich neu als Richtwerte abgestimmt. Die Gemeindeverwaltung prüft die Erlaubnisfähigkeit anhand der Angaben des Antragstellers.
Der Betrieb erlaubnispflichtiger Geräte ohne die erforderliche Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Der Einsatz von Schreckschusspistolen durch Wingertsschütze unterliegt nicht der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht. Die einschlägigen waffenrechtlichen Bestimmungen sind allerdings zu beachten.
Die zwischen dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz, dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V., dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium für Umwelt und Forsten vorläufigen Abstands-Richtwerte zur Wohnbebauung sehen wie folgt aus:
 | Art der Wohnbebauung |
max. Schusszahl je Tag | Reines WohngebietAllg. WohngebietDorf- / Mischgebiet |
0 - 40 | 700 m500 m300 m |
41 - 100 | 1.000 m800 m500 m |
> 100 | Keine Richtwerte, Einzelfallprüfung |

Tagebuch Integrierter Obstanbau – TAGIO
Termine für Seminare
Auch in diesem Herbst bietet die AGIO, Herr Griebel, mit Unterstützung der Dienstleistungszentren Seminare zu dem Computerprogramm TAGIO –Tagebuch Integrierter Obstanbau - an.
Am Dienstleistungszentrum (DLR) Rheinpfalz in Neustadt :
Mittwoch, den 12.11.2003
Am Kompetenzzentrum Gartenbau (DLR Rheinpfalz) in Bad Neuenahr-Ahrweiler:
Dienstag, den 25.11.2003
Beide Seminare beginnen um 18:00 Uhr. Ein weiteres Seminar in Oppenheim ist zu Beginn nächsten Jahres geplant.
Die Teilnahme ist für alle Betriebe offen, eine Anmeldung zu den einzelnen Seminaren ist aufgrund der eingeschränkten Anzahl an Bildschirmarbeitsplätzen unbedingt erforderlich. Ihre Anmeldung nehmen wir gerne Entgegen. Die Teilnahme an dem Seminar ist mit einem Kostenbeitrag von 10.-€ gebunden.