Nußdorf VI
(V.Nr. 41281 / Flurbereinigung nach §§ 1/37)
Schlussfeststellung unanfechtbar
Die Schlussfeststellung vom 19.09.2025 ist seit dem 27.10.2025 unanfechtbar mit der Rechtsfolge, dass Beteiligte an dem Verfahren mit Nachforderungen, Anträgen, ...